dpa-News-Tipp

Kopftuch-Urteil

von

Ausschnitt aus der Allgemeinen Zeitung
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Die dpa berichtet am 14. März 2017: Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

drehscheibeTipp: Wie wahrt man seine Traditionen in einem fremden Land? Das untersucht die Allgemeine Zeitung (Mainz) in ihrer Serie „Muslime in Mainz“. So stellt sie zum Beispiel die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine vor und fragt deren Sekretär nach den Zielen der Union. Die Frauen des Vereins erläutern, warum sie Mitglied sind und wie wichtig ihnen die Treffen sind. Zum PDF

Eine Volontärin der Hessischen/Niedersächsische Allgemeine (Kassel) trägt eine Burka in der Stadt und beschreibt die Reaktionen. Zum PDF

Und ein Redakteur der Heilbronner Stimme porträtiert, wie ein Moslem seinen Glauben lebt und mit der Arbeitswirklichkeit in Deutschland verbindet. Zum PDF

Außerdem eine Umfrage der Redaktion bei verschiedenen Arbeitgebern: Wo kann ein Kopftuch am Arbeitsplatz Probleme bereiten?

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