Im Namen des Volkes

DEWEZET
01.08.2000
Jugendliche vor Gericht: Jedes vierte Verfahren in Deutschland wird nach dem Jugendstrafrecht abgewickelt. Nicht nur für Angeklagte - auch für jugendliche Zeugen ist es schwierig, sich in der fremden und gespannten Gerichtsatmosphäre präzise zu äußern. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: "Unkraut", das Jugendmagazin der Deister- und Weserzeitung, erscheint seit Anfang des Jahres 2000 nach neuem Konzept - mit stärkerem Lokalbezug. Die Zielgruppe umfasst die 16- bis 25-Jährigen. Aus dieser Altersgruppe kommen auch die Mitarbeiter der Redaktion. Der Beitrag "Im Namen des Volkes" basiert auf einer Idee der Redaktion. Den Schüler Maik Wolters interessierte das Thema. Aus der Perspektive Gleichaltriger stellte er dar, wie Jugendliche Rechtsprechung erleben. An zwei Reaktionen auf den Beitrag kann sich Anikke Fischer, eine der verantwortlichen Redakteurinnen, noch genau erinnern: Der Richter hatte sich über die "zu subjektive" Schilderung beschwert. Die Gegenmeinung gab es auch: Ein Rechtsanwalt bestätigte die Erfahrungen des Autors.
Letzte Änderung
30.10.2008
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Titel
Im Namen des Volkes
In
DEWEZET
Am
01.08.2000
Inhalt
Jugendliche vor Gericht: Jedes vierte Verfahren in Deutschland wird nach dem Jugendstrafrecht abgewickelt. Nicht nur für Angeklagte - auch für jugendliche Zeugen ist es schwierig, sich in der fremden und gespannten Gerichtsatmosphäre präzise zu äußern. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: "Unkraut", das Jugendmagazin der Deister- und Weserzeitung, erscheint seit Anfang des Jahres 2000 nach neuem Konzept - mit stärkerem Lokalbezug. Die Zielgruppe umfasst die 16- bis 25-Jährigen. Aus dieser Altersgruppe kommen auch die Mitarbeiter der Redaktion. Der Beitrag "Im Namen des Volkes" basiert auf einer Idee der Redaktion. Den Schüler Maik Wolters interessierte das Thema. Aus der Perspektive Gleichaltriger stellte er dar, wie Jugendliche Rechtsprechung erleben. An zwei Reaktionen auf den Beitrag kann sich Anikke Fischer, eine der verantwortlichen Redakteurinnen, noch genau erinnern: Der Richter hatte sich über die "zu subjektive" Schilderung beschwert. Die Gegenmeinung gab es auch: Ein Rechtsanwalt bestätigte die Erfahrungen des Autors.