Ärger bei Kunden: Halbe Sache für den vollen Preis?

Braunschweiger Zeitung
16.02.2000
Für den TÜV war es eine längst überfällig Maßnahme, für den ADAC wird da bloß Kasse gemacht. Der Redakteur der Braunschweiger Zeitung hat seine klare Meinung und hält damit im Kommentar nicht hinter dem Berg: Der TÜV darf nicht einfach ein Strafgeld einbehalten - die Untersuchung des Fahrzeugs und die Zweijahresfrist gehören seiner Meinung nach als Dienstleistung zusammen. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Seit einem Jahr gelten bei der turnusmäßigen Fahrzeugkontrolle strengere Spielregeln. Wer den "Vorführtermin" überzieht, erhält die Plakette für zwei Jahre abzüglich der Überziehungsfrist. Guntram Jordan hingegen ist der Meinung, dass das für die Prüfung gezahlte Entgelt und die vom Prüfer zu leistende Arbeit zusammengehören. Da dürfe nicht aus erzieherischen Gründen etwas abgezogen werden. Diese Argumentation habe der TÜV nicht verstanden, und er habe eher sauer reagiert, sagt Jordan.
Letzte Änderung
30.10.2008
Stichwort(e)
Titel
Ärger bei Kunden: Halbe Sache für den vollen Preis?
In
Braunschweiger Zeitung
Am
16.02.2000
Inhalt
Für den TÜV war es eine längst überfällig Maßnahme, für den ADAC wird da bloß Kasse gemacht. Der Redakteur der Braunschweiger Zeitung hat seine klare Meinung und hält damit im Kommentar nicht hinter dem Berg: Der TÜV darf nicht einfach ein Strafgeld einbehalten - die Untersuchung des Fahrzeugs und die Zweijahresfrist gehören seiner Meinung nach als Dienstleistung zusammen. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Seit einem Jahr gelten bei der turnusmäßigen Fahrzeugkontrolle strengere Spielregeln. Wer den "Vorführtermin" überzieht, erhält die Plakette für zwei Jahre abzüglich der Überziehungsfrist. Guntram Jordan hingegen ist der Meinung, dass das für die Prüfung gezahlte Entgelt und die vom Prüfer zu leistende Arbeit zusammengehören. Da dürfe nicht aus erzieherischen Gründen etwas abgezogen werden. Diese Argumentation habe der TÜV nicht verstanden, und er habe eher sauer reagiert, sagt Jordan.