Presserecht: Kriminalberichterstattung I: Während der Ermittlung Vorsicht bei Namen und Bildern
Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Bericht von Rechtsanwalt Kurt Braun über die Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafverfahren. Hierbei muß zwischen ,relativen" und ,absoluten" Personen der Zeitgeschichte unterschieden werden; relevant ist zudem der Stand bzw. Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens. Zu beachten ist, daß nicht nur Namen, sondern auch ,näher" beschriebene Umstände die betroffene Person identifizieren können, was die Redaktion in Schwierigkeiten bringen kann. Schutz der Persönlichkeit. Justiz. Gerichtsberichterstattung. (TB)