Presserecht: Kriminalberichterstattung II Name und Foto sind oft tabu
Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, erläutert, wann bzw. bei welchen Vergehen und zu welchem Zeitpunkt identifizierende Berichterstattung gerechtfertigt bzw. zulässig ist. Differenziert wird zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte. Die Nennung der Namen von Opfern ist generell untersagt. Schutz der Persönlichkeit. Justiz. Gerichtsberichterstattung. Vorverurteilung. Persönlichkeitsrecht. (TB)