Presserecht: Kriminalberichterstattung II Name und Foto sind oft tabu

Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, erläutert, wann bzw. bei welchen Vergehen und zu welchem Zeitpunkt identifizierende Berichterstattung gerechtfertigt bzw. zulässig ist. Differenziert wird zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte. Die Nennung der Namen von Opfern ist generell untersagt. Schutz der Persönlichkeit. Justiz. Gerichtsberichterstattung. Vorverurteilung. Persönlichkeitsrecht. (TB)
Letzte Änderung
07.10.2002
Titel
Presserecht: Kriminalberichterstattung II Name und Foto sind oft tabu
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Drehscheiben-Magazin
Am
01.01.1970
Inhalt
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, erläutert, wann bzw. bei welchen Vergehen und zu welchem Zeitpunkt identifizierende Berichterstattung gerechtfertigt bzw. zulässig ist. Differenziert wird zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte. Die Nennung der Namen von Opfern ist generell untersagt. Schutz der Persönlichkeit. Justiz. Gerichtsberichterstattung. Vorverurteilung. Persönlichkeitsrecht. (TB)