Presserecht: Das Recht am eigenen Bild Kein Foto ohne Einwilligung

Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Wann ein Fotograf seines Amtes walten und wann er wie mit dem Ergebnis (dem Foto) verfahren darf, in welcher Form die Einwilligung der betroffenen, sprich fotografierten Personen erfolgen kann oder muß und - nicht zuletzt - wann man von Erkennbarkeit spricht, darüber gibt Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, Auskunft. Recht am eigenen Bild. Zweckübertragungstheorie. Vorsicht bei Archivbildern. Beweislast. ( TB)
Letzte Änderung
22.05.2002
Stichwort(e)
Titel
Presserecht: Das Recht am eigenen Bild Kein Foto ohne Einwilligung
In
Drehscheiben-Magazin
Am
01.01.1970
Inhalt
Wann ein Fotograf seines Amtes walten und wann er wie mit dem Ergebnis (dem Foto) verfahren darf, in welcher Form die Einwilligung der betroffenen, sprich fotografierten Personen erfolgen kann oder muß und - nicht zuletzt - wann man von Erkennbarkeit spricht, darüber gibt Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, Auskunft. Recht am eigenen Bild. Zweckübertragungstheorie. Vorsicht bei Archivbildern. Beweislast. ( TB)