Presserecht Wer ist überhaupt Journalist?
Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Können outgesourcte Redakteure sich noch auf elementare Rechte wie Auskunftsan-spruch und Zeugnisverweigerungsrecht berufen? Die Frage beantwortet Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medienrecht, mit ja. In der Regel ist jeder Inhaber eines Presseausweises auskunftsberechtigt, auch Hausausweise gelten gegenüber Behörden als Legitimationspapier. Nur gelegentliche freie Mitarbeiter müssen über einen konkre-ten Arbeitsauftrag der Redaktion verfügen, um Auskunft zu erhalten. Auch bei Presse- konferenzen und Veranstaltungen einer Behörde dürfen Freie nicht benachteiligt wer-den. ( VD)