Presserecht: Auskunftspflicht Privatisierung schützt nicht vor Öffentlichkeit
Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, stellt klar: Der Auskunftsanspruch der Presse gilt auch gegenüber einer privatrechtlich organisierten Firma mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Nach einem Urteil des Verwaltungs- gerichts Saarlouis besteht der Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat, gleichgültig, ob dieser seine Aufgaben als Behörde oder über eine GmbH oder AG wahrnimmt. Sind die Beteiligungsverhältnisse unklar, hilft eine Recherche beim zuständigen Amtsgericht
(Registergericht).(VD)