Presserecht: Auskunftspflicht Privatisierung schützt nicht vor Öffentlichkeit

Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, stellt klar: Der Auskunftsanspruch der Presse gilt auch gegenüber einer privatrechtlich organisierten Firma mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Nach einem Urteil des Verwaltungs- gerichts Saarlouis besteht der Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat, gleichgültig, ob dieser seine Aufgaben als Behörde oder über eine GmbH oder AG wahrnimmt. Sind die Beteiligungsverhältnisse unklar, hilft eine Recherche beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht).(VD)
Letzte Änderung
21.11.2001
Titel
Presserecht: Auskunftspflicht Privatisierung schützt nicht vor Öffentlichkeit
In
Drehscheiben-Magazin
Am
01.01.1970
Inhalt
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, stellt klar: Der Auskunftsanspruch der Presse gilt auch gegenüber einer privatrechtlich organisierten Firma mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Nach einem Urteil des Verwaltungs- gerichts Saarlouis besteht der Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat, gleichgültig, ob dieser seine Aufgaben als Behörde oder über eine GmbH oder AG wahrnimmt. Sind die Beteiligungsverhältnisse unklar, hilft eine Recherche beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht).(VD)