Medienrechtliche Probleme des Outsourcings

Die outgesourcte Lokalredaktion
01.01.1970
Keine presserechtlichen Einschränkungen für ausgelagerte Redaktionen sieht der Marburger Presserechtler Prof. Dr. Volker Beuthien. Die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit schütze die Massenkommunikation insgesamt und alle Aktivitäten und Personen, die damit zusammenhängen. Ein redaktionell tätiges Unternehmen, dass aus dem Betrieb ausgegliedert werde, erwerbe seinerseits die presserechtlichen Freiheiten. Eine outgesourcte Teilredaktion werde also zu einem Presseunternehmen mit allen rechtlichen Folgen. (VD) Schlagworte: Recht, Pressefreiheit, Journalisten, Freie, Organisation, Outsourcing
Letzte Änderung
21.11.2001
Titel
Medienrechtliche Probleme des Outsourcings
In
Die outgesourcte Lokalredaktion
Am
01.01.1970
Inhalt
Keine presserechtlichen Einschränkungen für ausgelagerte Redaktionen sieht der Marburger Presserechtler Prof. Dr. Volker Beuthien. Die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit schütze die Massenkommunikation insgesamt und alle Aktivitäten und Personen, die damit zusammenhängen. Ein redaktionell tätiges Unternehmen, dass aus dem Betrieb ausgegliedert werde, erwerbe seinerseits die presserechtlichen Freiheiten. Eine outgesourcte Teilredaktion werde also zu einem Presseunternehmen mit allen rechtlichen Folgen. (VD) Schlagworte: Recht, Pressefreiheit, Journalisten, Freie, Organisation, Outsourcing