Das neue Insolvenzrecht
Themen und Materialien für Journalisten, Bd. 6 (Wirtschaft)
01.01.1970
Der Beitrag zitiert aus dem Leitfaden von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck zum neuen Insol- venzrecht. Genannt werden die wesentlichen Neuerungen, die seit dem 1. Januar 1999 gelten. Das Verfahren umfasst Gesamtvollstreckung, das gesamte Vermögen eines Schuldners geht in das Verfahren ein. Auch sämtliche Gläubigerforderungen werden einbezogen. Schuldner können sich bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einem Insolvenzverfahren unterstellen. Insgesamt bemüht sich das neue InsO an vielen Stellen um die Förderung einer Sanierung des Unternehmens. (vd)\NLN\ Schlagworte: Wirtschaft, Handwerk, Recherche, Recht, Thema