Gesetz schränkt Radfahrerrechte drastisch ein
Badische Neueste Nachrichten
09.08.2001
Mit offenen Augen durch die Stadt zu gehen, bringt so manche Geschichte. Nach dieser alten Regel entdeckte Michael Janke, dass in Rastatt die Schilder an den Radwegen ausgetauscht wurden. Und das zum Nachteil der Radfahrer, die sich jetzt den Weg mit den Fußgängern teilen müssen. Folge einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 1998: Radwege müssen wenigstens 1,60 Meter breit sein, Fußgängerwege mindestens 1,50 Meter. Wo kombinierte Rad-Fuß-Wege dies nicht erfüllen, müssen die Schilder ausgetauscht werden. Das wird allmählich in den Kommunen umgesetzt. (MB)