Die Dämme brechen nicht
Almanach 2002
01.01.1970
Die Kopplung von Anzeigen an redaktionelle Beiträge bleibt auch nach dem Wegfall der Zugabeverordnung verboten, stellt Paul-Josef Raue klar, Chefredakteur der Braunschweiger Zeitung. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist weiterhin in Kraft ? Grundlage zur Verurteilung unerlaubter Kopplungsgeschäfte. Raue zählt die Punkte auf, die Redaktionen weiterhin verboten sind. So dürfen sie keine werbenden Formulierungen verwenden, es sei denn, die Produkte oder Dienstleistungen wurden vorher nach klaren Kriterien getestet. Grundlagen für Gerichtsentscheidungen bietet auch das Standesrecht, informiert Raue, also der Pressekodex des Deutschen Presserats sowie die Richtlinien des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Außerdem führt eine Kopplung von Artikel und Anzeige zum Verlust von Glaubwürdigkeit und damit auch von Wirtschaftskraft der Tageszeitung, warnt Raue.