Vom Grundgesetz geschützt: Polizei und Medien
DREHSCHEIBE
06.09.2002
Journalisten dürfen auch bei Großeinsätzen der Polizei direkt vom Ort des Geschehens berichten, wenn sie die Rettung von Menschen nicht behindern. Dorothee Bölke über Verhaltensregeln für Polizei und Medien. (HG)