Ein Fall für den Presserat: Umgang mit Leserbriefen

DREHSCHEIBE
21.03.2003
Vorsicht ist im Umgang mit Leserbriefen geboten. Was beachtet werden muss und wann der Presserat zu Recht eingeschaltet wird, zeigt dieser Beitrag. So darf etwa die Zugehörigkeit eines Briefverfassers zu einer politischen Partei nicht von der Redaktion zum Namen hinzugefügt werden.
Letzte Änderung
30.01.2008
Titel
Ein Fall für den Presserat: Umgang mit Leserbriefen
In
DREHSCHEIBE
Am
21.03.2003
Inhalt
Vorsicht ist im Umgang mit Leserbriefen geboten. Was beachtet werden muss und wann der Presserat zu Recht eingeschaltet wird, zeigt dieser Beitrag. So darf etwa die Zugehörigkeit eines Briefverfassers zu einer politischen Partei nicht von der Redaktion zum Namen hinzugefügt werden.