Freikaufen statt einstellen
Oranienburger Generalanzeiger
04.05.2002
Berührungsängste und Unwissenheit haben ihren Preis - zumindest für viele bundesdeutsche Betriebe, entdeckte der Oranienburger Generalanzeiger. Per Gesetz werden Unternehmen ab 20 Angestellten verpflichtet, eine Mindestquote an Menschen mit Behinderung einzustellen oder die Firmen zahlen Strafe. Viele Betriebe bevorzugen die Zahlung. Und das, obwohl es in der Bundesrepublik unter den 6,6 Millionen Menschen, die als schwerbehindert gelten, viele Arbeitnehmer gibt, die fit für den Arbeitsmarkt sind. Die Lokalzeitung schaute hinter die Kulissen und stieß auf jede Menge Vorurteile und qualifizierte Menschen mit Behinderungen.