Die Schnäppchen vor der letzten Ruhe soll ein Ende haben

Frankfurter-Rundschau 230296
01.01.1970
Die Stadtverwaltung von Rödermark will nicht länger dulden, dass sich dort Ortsfremde immer häufiger aus Kostengründen bestatten lassen. Nunmehr soll die Friedhofsverwaltung entscheiden, ob zum Beispiel ein Frankfurter Bürger dort seine letzte Ruhe finden darf oder nicht. Dabei gibt es vier Kriterien: die enge Bindung an Rödermark, unzumutbare Entfernungen für die Hinterbliebenen bei der Grabpflege, früherer Lebensmittelpunkt des Toten in Rödermark und der Wille des Verstorbenen. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: In den Ballungszentren ist der Boden in der Regel teurer als im Umland - auch auf den Friedhöfen. Die Gemeinden beobachten argwöhnisch die Preisvergleiche der Hinterbliebenen. Per Satzung finden sie Wege, "fremden" Toten die letzte Ruhe auf günstigem Grund zu verwehren bzw. Anträge der Verwandtschaft abzulehnen.
Letzte Änderung
23.05.2002
Stichwort(e)
Titel
Die Schnäppchen vor der letzten Ruhe soll ein Ende haben
In
Frankfurter-Rundschau 230296
Am
01.01.1970
Inhalt
Die Stadtverwaltung von Rödermark will nicht länger dulden, dass sich dort Ortsfremde immer häufiger aus Kostengründen bestatten lassen. Nunmehr soll die Friedhofsverwaltung entscheiden, ob zum Beispiel ein Frankfurter Bürger dort seine letzte Ruhe finden darf oder nicht. Dabei gibt es vier Kriterien: die enge Bindung an Rödermark, unzumutbare Entfernungen für die Hinterbliebenen bei der Grabpflege, früherer Lebensmittelpunkt des Toten in Rödermark und der Wille des Verstorbenen. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: In den Ballungszentren ist der Boden in der Regel teurer als im Umland - auch auf den Friedhöfen. Die Gemeinden beobachten argwöhnisch die Preisvergleiche der Hinterbliebenen. Per Satzung finden sie Wege, "fremden" Toten die letzte Ruhe auf günstigem Grund zu verwehren bzw. Anträge der Verwandtschaft abzulehnen.