Laut Satzung gehört die Geliebte nicht mit ins Doppelgrab

Peiner Allgemeine Zeitung
22.11.1997
Bericht der ?Peiner Allgemeinen Zeitung? über die gesetzlichen Vorschriften zur Familienbestattung, der besonders für nicht verheiratete Paare von Interesse ist. Denn die überalterte Satzung der Peiner Stadtverwaltung sieht zwar selbstverständlich die Bestattung von Ehepartnern im Familiengrab vor. Das gemeinsame Grab für nicht verheiratete Partner ist jedoch nicht vorgesehen und muss rechtzeitig beantragt werden. (hvh)
Letzte Änderung
30.10.2008
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Titel
Laut Satzung gehört die Geliebte nicht mit ins Doppelgrab
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Peiner Allgemeine Zeitung
Am
22.11.1997
Inhalt
Bericht der ?Peiner Allgemeinen Zeitung? über die gesetzlichen Vorschriften zur Familienbestattung, der besonders für nicht verheiratete Paare von Interesse ist. Denn die überalterte Satzung der Peiner Stadtverwaltung sieht zwar selbstverständlich die Bestattung von Ehepartnern im Familiengrab vor. Das gemeinsame Grab für nicht verheiratete Partner ist jedoch nicht vorgesehen und muss rechtzeitig beantragt werden. (hvh)