Fotografieren im Privaten: künftig strafbar
DREHSCHEIBE
25.06.2004
Ein seit Mitte 2004 geltendes Gesetz stürzt Journalisten in Konflikte: Die Freiheit, ein Foto herzustellen, war gesetzlich bislang nicht eingeschränkt. Doch nun können das Herstellen und Verbreiten bestimmter Fotos strafrechtlich verfolgt werden - auch wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Ein Überblick von Dorothee Bölke.