Ein Fall für den Presserat Ehrverletzender Kommentar

DREHSCHEIBE
21.01.2005
Das hätte er nicht sagen dürfen: der Presserat entschied, dass ein Journalist mit einer Formulierung in einem Kommentar zum Wahlkampf über das Ziel hinausgeschossen war. Grundlage ist wie immer der Pressekodex.
Letzte Änderung
02.09.2008
Titel
Ein Fall für den Presserat Ehrverletzender Kommentar
In
DREHSCHEIBE
Am
21.01.2005
Inhalt
Das hätte er nicht sagen dürfen: der Presserat entschied, dass ein Journalist mit einer Formulierung in einem Kommentar zum Wahlkampf über das Ziel hinausgeschossen war. Grundlage ist wie immer der Pressekodex.