Viel Geld für sachdienliche Hinweise auf Straftaten
Alb-Bote 070497
01.01.1970
Bericht des Alb Boten über Belohnungen, die für sachdienliche Hinweise ausgelobt werden. Nicht nur Privatpersonen, auch Polizei und Staatsanwaltschaft hoffen auf diese Weise eher zu Erkenntnissen zu gelangen, die zur Ergreifung des Täters führen. Doch die Belohnung erhält nur der, dessen Hinweise auch tatsächlich zur Ergreifung des Täters geführt haben. Der Autor beschreibt das Prozedere der Auslobung und wer für sie zuständig ist.
Werkstatt-Text aus der Drehscheibe:
Wer lobt Belohnungen nach Straftaten aus? Wer bekommt sie? Sie sind sogar einklagbar, doch nur vergleichsweise selten wird wirklich eine ausgezahlt, recherchierte Joachim Lenk.