"Wir haben das Maul zu halten"

Südwest Presse (Ulm)
15.11.1997
Bericht über eine Gesprächsrunde zur Diskriminierung von Behinderten. Seit November 1994 ist die Gleichbehandlung von Behinderten im Grundgesetz verankert. Doch die Realität sieht anders aus. Kino- oder Kneipenbesuche sind für Behinderte selten machbar. Die Arbeitssuche ist schwierig, weil die meisten Arbeitgeber Vorurteile gegen Behinderte haben. Und wenn ein 18-Jähriger eine eigene Wohnung haben will wie seine Altersgenossen, wird er auf die Wohnmöglichkeit bei seinen Eltern oder im Heim verwiesen. Der Anlass für diese Geschichte: die Erweiterung des Grundgesetzartikels im November 1994. Bei einem "runden Tisch" mit Behinderten und deren Vertretern wurde einfach der Verfassungsanspruch mit der Realität verglichen. Das einhellige Urteil: Der Daumen zeigt nach unten.
Letzte Änderung
31.10.2008
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"Wir haben das Maul zu halten"
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Südwest Presse (Ulm)
Am
15.11.1997
Inhalt
Bericht über eine Gesprächsrunde zur Diskriminierung von Behinderten. Seit November 1994 ist die Gleichbehandlung von Behinderten im Grundgesetz verankert. Doch die Realität sieht anders aus. Kino- oder Kneipenbesuche sind für Behinderte selten machbar. Die Arbeitssuche ist schwierig, weil die meisten Arbeitgeber Vorurteile gegen Behinderte haben. Und wenn ein 18-Jähriger eine eigene Wohnung haben will wie seine Altersgenossen, wird er auf die Wohnmöglichkeit bei seinen Eltern oder im Heim verwiesen. Der Anlass für diese Geschichte: die Erweiterung des Grundgesetzartikels im November 1994. Bei einem "runden Tisch" mit Behinderten und deren Vertretern wurde einfach der Verfassungsanspruch mit der Realität verglichen. Das einhellige Urteil: Der Daumen zeigt nach unten.