Ein Fall für den Presserat Namensnennung bei öffentlichem Interesse

DREHSCHEIBE
15.07.2005
In diesem Fall geht es um eine Beschwerde zum Thema "Persönlichkeitsrecht", die der Presserat zurückgewiesen hat: Besteht öffentliches Interesse an der Sachlage, dürfen Namen von Beteiligten in bestimmten Fällen auch genannt werden.
Letzte Änderung
06.10.2008
Titel
Ein Fall für den Presserat Namensnennung bei öffentlichem Interesse
In
DREHSCHEIBE
Am
15.07.2005
Inhalt
In diesem Fall geht es um eine Beschwerde zum Thema "Persönlichkeitsrecht", die der Presserat zurückgewiesen hat: Besteht öffentliches Interesse an der Sachlage, dürfen Namen von Beteiligten in bestimmten Fällen auch genannt werden.