Ein Fall für den Presserat Namensnennung bei öffentlichem Interesse
DREHSCHEIBE
15.07.2005
In diesem Fall geht es um eine Beschwerde zum Thema "Persönlichkeitsrecht", die der Presserat zurückgewiesen hat: Besteht öffentliches Interesse an der Sachlage, dürfen Namen von Beteiligten in bestimmten Fällen auch genannt werden.