Ein Leckerle fürs
Augsburger-Allgemeine
13.12.1986
Bericht über die dienstlichen Weihnachtsgeschenke, die sich in der Adventszeit auf den Ämtern stapeln, und über die restriktive Geschenkregelung bei den Behörden. Polizisten und Postbeamte dürfen ohne Ausnahmegenehmigung Geschenke nur bis zum Wert von zehn Mark annehmen, Mitarbeiter der Stadtverwaltung bis zum Wert von zwanzig Mark. Bestechung Wertgrenzen Alte Müllmänner Belohnung Anerkennung (au)