Gebühren künftig nur noch "unter Vorbehalt" zahlen?

Wiesbadener Kurier
17.11.1999
Der "Wiesbadener Kurier" machte sich zum Anwalt der Leute, als er erfuhr, dass die Stadt nach der Zurücknahme einer rechtlich problematischen Verordnung zu Friedhofsgebühren nur denjenigen Bürgern die Kosten zurückerstatten wollte, die nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Nach der Veröffentlichung des Artikels und einer Flut von Leserbriefen bekamen alle Betroffenen von der Stadt ihr Geld zurück. Tod und Trauer, Verwaltung (hvh/tg)
Letzte Änderung
30.10.2008
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Gebühren künftig nur noch "unter Vorbehalt" zahlen?
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Wiesbadener Kurier
Am
17.11.1999
Inhalt
Der "Wiesbadener Kurier" machte sich zum Anwalt der Leute, als er erfuhr, dass die Stadt nach der Zurücknahme einer rechtlich problematischen Verordnung zu Friedhofsgebühren nur denjenigen Bürgern die Kosten zurückerstatten wollte, die nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Nach der Veröffentlichung des Artikels und einer Flut von Leserbriefen bekamen alle Betroffenen von der Stadt ihr Geld zurück. Tod und Trauer, Verwaltung (hvh/tg)