Die Schnäppchen vor der letzten Ruhe soll ein Ende haben

Frankfurter-Rundschau
23.02.1996
Die Stadtverwaltung von Rödermark will nicht länger dulden, dass sich dort Ortsfremde immer häufiger aus Kostengründen bestatten lassen. Nunmehr soll die Friedhofsverwaltung entscheiden, ob zum Beispiel ein Frankfurter Bürger dort seine letzte Ruhe finden darf oder nicht. Dabei gibt es vier Kriterien: die enge Bindung an Rödermark, unzumutbare Entfernungen für die Hinterbliebenen bei der Grabpflege, früherer Lebensmittelpunkt des Toten in Rödermark und der Wille des Verstorbenen. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: In den Ballungszentren ist der Boden in der Regel teurer als im Umland - auch auf den Friedhöfen. Die Gemeinden beobachten argwöhnisch die Preisvergleiche der Hinterbliebenen. Per Satzung finden sie Wege, "fremden" Toten die letzte Ruhe auf günstigem Grund zu verwehren bzw. Anträge der Verwandtschaft abzulehnen.
Letzte Änderung
26.08.2007
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Die Schnäppchen vor der letzten Ruhe soll ein Ende haben
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Frankfurter-Rundschau
Am
23.02.1996
Inhalt
Die Stadtverwaltung von Rödermark will nicht länger dulden, dass sich dort Ortsfremde immer häufiger aus Kostengründen bestatten lassen. Nunmehr soll die Friedhofsverwaltung entscheiden, ob zum Beispiel ein Frankfurter Bürger dort seine letzte Ruhe finden darf oder nicht. Dabei gibt es vier Kriterien: die enge Bindung an Rödermark, unzumutbare Entfernungen für die Hinterbliebenen bei der Grabpflege, früherer Lebensmittelpunkt des Toten in Rödermark und der Wille des Verstorbenen. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: In den Ballungszentren ist der Boden in der Regel teurer als im Umland - auch auf den Friedhöfen. Die Gemeinden beobachten argwöhnisch die Preisvergleiche der Hinterbliebenen. Per Satzung finden sie Wege, "fremden" Toten die letzte Ruhe auf günstigem Grund zu verwehren bzw. Anträge der Verwandtschaft abzulehnen.