Der Endpunkt des Lebenslaufs wird zu einem Akt der Verwaltung

Main-Echo
15.04.1995
Bericht des Main Echos über Gräber und Kreuze von Verunglückten am Straßenrand. Das Straßenbauamt sieht die Gedenksteine nicht gerne, toleriert sie aber in der Regel, solange sie gepflegt werden. Ein Gedenkstein verursachte den Tod eines Motorradfahrers, der auf den Stein geprallt war. Juristisch gesehen gelten die Bildstöcke als Werbeanlagen und fallen somit unter das Straßenrecht. Und das regelt eindeutig, daß der Straßenrand dem Straßenbaulastträger gehört. Für den Sprecher des Aschaffenburger Straßenbauamtes ist somit das Aufstellen von Kreuzen zunächst eine Frage des Grundstücksrechts. (nil)
Letzte Änderung
26.08.2007
Stichwort(e)
Titel
Der Endpunkt des Lebenslaufs wird zu einem Akt der Verwaltung
In
Main-Echo
Am
15.04.1995
Inhalt
Bericht des Main Echos über Gräber und Kreuze von Verunglückten am Straßenrand. Das Straßenbauamt sieht die Gedenksteine nicht gerne, toleriert sie aber in der Regel, solange sie gepflegt werden. Ein Gedenkstein verursachte den Tod eines Motorradfahrers, der auf den Stein geprallt war. Juristisch gesehen gelten die Bildstöcke als Werbeanlagen und fallen somit unter das Straßenrecht. Und das regelt eindeutig, daß der Straßenrand dem Straßenbaulastträger gehört. Für den Sprecher des Aschaffenburger Straßenbauamtes ist somit das Aufstellen von Kreuzen zunächst eine Frage des Grundstücksrechts. (nil)