Garantieschein für die Todeswürde
Mindener-Tageblatt
01.01.1970
Bericht des Mindener Tageblattes über Patientenverfügungen zum Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen. Bei vielen Seniorenvereinigungen und Verwaltungen gibt es sie, die "Garantiescheine für Todeswürde", auf denen der Unterzeichner seinem Willen Ausdruck verleihen kann, keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr zu wünschen, wenn er sich in einem Zustand unwiderruflich verlorener Urteilsfähigkeit befindet. Juristisch ist diese Verfügung allerdings umstritten, auch Ärzte setzten sich damit auseinander. Allerdings müsse nach wie vor in jedem Einzelfall entschieden werden, oft mit den Angehörigen.Tod (nil).