Der amtliche Tod tritt mit 50 Jahren Verspätung ein
Hannoversche-Allgemeine
25.07.1995
Bericht der Landkreis-Zeitung Süd über amtliche Regelungen für Kriegsgefallene oder lange Verschollene, bei denen weder eine Todesurkunde noch ein Datum existiert. Gerade für erbrechtliche Belange ist eine amtlich Todeserklärung wichtig, der bürokratische Weg dorthin jedoch oft langwierig. Geregelt sind solche Fälle im Verschollenheitsgesetz. Tod, Recht. (nil)