Kinderauftritte im Karneval sind keine Arbeit

General-Anzeiger
10.07.1987
Telefoninterview des Bonner General-Anzeigers mit dem Kommandanten der Beueler Stadtsoldaten über Kinder im Karneval. Er erstritt ein Urteil beim Verwaltungsgericht Köln darüber, daß Kinder Auftritte im Karneval haben dürfen, ohne daß diese unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen - denn das ist Brauchtum, nicht aber Arbeit, lautet der Tenor. Doch der Kommandant mahnt, das Urteil nicht als einen Freibrief anzusehen, sondern verantwortungsbewußt damit umzugehen. Beispielsweise keine Auftritte nach 20 Uhr. (nil)
Letzte Änderung
26.08.2007
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Kinderauftritte im Karneval sind keine Arbeit
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General-Anzeiger
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10.07.1987
Inhalt
Telefoninterview des Bonner General-Anzeigers mit dem Kommandanten der Beueler Stadtsoldaten über Kinder im Karneval. Er erstritt ein Urteil beim Verwaltungsgericht Köln darüber, daß Kinder Auftritte im Karneval haben dürfen, ohne daß diese unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen - denn das ist Brauchtum, nicht aber Arbeit, lautet der Tenor. Doch der Kommandant mahnt, das Urteil nicht als einen Freibrief anzusehen, sondern verantwortungsbewußt damit umzugehen. Beispielsweise keine Auftritte nach 20 Uhr. (nil)