Kinderauftritte im Karneval sind keine Arbeit
General-Anzeiger
10.07.1987
Telefoninterview des Bonner General-Anzeigers mit dem Kommandanten der Beueler Stadtsoldaten über Kinder im Karneval. Er erstritt ein Urteil beim Verwaltungsgericht Köln darüber, daß Kinder Auftritte im Karneval haben dürfen, ohne daß diese unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen - denn das ist Brauchtum, nicht aber Arbeit, lautet der Tenor. Doch der Kommandant mahnt, das Urteil nicht als einen Freibrief anzusehen, sondern verantwortungsbewußt damit umzugehen. Beispielsweise keine Auftritte nach 20 Uhr. (nil)