Wenn der mutige Retter zum Opfer wird...
Süddeutsche-Zeitung
13.01.1995
Der Bericht stellt die Situation von Augenzeugen dar, die Opfern zu Hilfe eilten und dabei selber verletzt wurden. Die Chancen, eine Entschädigung zu erhalten, sind gering. Wer sein Recht über das "Opferentschädigungsgesetz" erhalten will, muß gegen den Staat klagen. Doch das ist selten von Erfolg gekrönt. Als Nothelfer fungiert der "Weiße Ring", der "gemeinnützige Verein zur Untersützung von Kriminalitätsopfern". (B)