Begehrte Adressen bleiben im Rathaus
Strelitzer Zeitung 270598
01.01.1970
Bericht über einen kommunalen Konflikt zu Wahlkampfzeiten: Ein Bürgermeister blockiert die Herausgabe der Wähleradressen, gestützt auf eine Kann-Bestimmung des Landesmeldegesetzes. Die Parteien sehen sich in ihren Rechten beeinträchtigt.
Werkstatt-Text aus der Drehscheibe:
Andere Kommunen im Verbreitungsgebiet des Nordkuriers folgten dem Neustrelitzer Beispiel: Sie geben die Adressen der Wähler nicht an die Parteien heraus. Was früher üblich war, fällt nun - offiziell - einer Kann-Bestimmung zum Opfer. Inoffiziell geht es jedoch darum, den rechtsextremen Parteien keine Hilfen in die Hände zu spielen, sagt Mario Tum.