Gefälligkeit oder Straftat? Waschen und legen in den eigenen vier Wänden
Cuxhavener Nachrichten 110998
01.01.1970
Wer kennt sie nicht? Die Friseurin aus der Bekanntschaft, die ab und an zu Hause vorbeikommt und gegen ein kleines Trinkgeld die Haare schneidet. Was vielen als nette Gefälligkeit erscheint, ist für viele Friseurbetriebe ein Existenzproblem und zudem ein Verstoß gegen die Handwerksordnung und gegen das Steuerrecht. Der Redakteur der "Cuxhavener Nachrichten" stieß beim Friseur auf das Thema. (hvh)