Europa siegt über Reiseveranstalter

Flensburger Tageblatt 090199
01.01.1970
Hotelärger und ein störrischer dänischer Reiseveranstalter - das bedeutete, dass der Urlaub ein gerichtliches Nachspiel hatte. Dessen Ergebnis war erfreulich und außerdem grundsätzlicher Natur: Das Gericht verpflichtete den Reiseveranstalter auf die Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzes. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Angebote ausländischer Reiseveranstalter erweitern den Reisemarkt auf vielerlei Weise. Doch kann der Kunde im Fall des Falles Ersatz fordern, auch wenn der Veranstalter in Deutschland keine Dependance unterhält? in Flensburg war ausschlaggebend, dass der Fernseher, über dessen Mattscheibe der dänische Bildschirmtext mit dem Angebot geflimmert war, in einem deutschen Wohnzimmer stand. Der Veranstalter wurde von einem deutschen Amtsgericht nach deutschem Recht verurteilt ; seine Schuld hat er beglichen. Der Anwalt der Geschädigten, der auf beiden Seiten der Grenze tätig ist, hatte sich mit dem exemplarischen Fall an das Flensburger Tageblatt gewandt.
Letzte Änderung
30.10.2008
Titel
Europa siegt über Reiseveranstalter
In
Flensburger Tageblatt 090199
Am
01.01.1970
Inhalt
Hotelärger und ein störrischer dänischer Reiseveranstalter - das bedeutete, dass der Urlaub ein gerichtliches Nachspiel hatte. Dessen Ergebnis war erfreulich und außerdem grundsätzlicher Natur: Das Gericht verpflichtete den Reiseveranstalter auf die Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzes. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Angebote ausländischer Reiseveranstalter erweitern den Reisemarkt auf vielerlei Weise. Doch kann der Kunde im Fall des Falles Ersatz fordern, auch wenn der Veranstalter in Deutschland keine Dependance unterhält? in Flensburg war ausschlaggebend, dass der Fernseher, über dessen Mattscheibe der dänische Bildschirmtext mit dem Angebot geflimmert war, in einem deutschen Wohnzimmer stand. Der Veranstalter wurde von einem deutschen Amtsgericht nach deutschem Recht verurteilt ; seine Schuld hat er beglichen. Der Anwalt der Geschädigten, der auf beiden Seiten der Grenze tätig ist, hatte sich mit dem exemplarischen Fall an das Flensburger Tageblatt gewandt.