dpa-News-Tipp

Bundesgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag

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Rundfunkgebühren erhitzen die Gemüter. (Foto: Fotolia/Lothar Drechsel)
Rundfunkgebühren erhitzen die Gemüter. (Foto: Fotolia/Lothar Drechsel)

Die dpa berichtet am 16. Mai 2018: Ist der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigte Abzocke oder eine rechtmäßige Abgabe? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über viele heikle Fragen. Damit dürfte auch die politische Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder an Fahrt aufnehmen.
Das oberste deutsche Gericht beschäftigt sich mit vier Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. In drei Fällen sind die Kläger Privatleute, im vierten Verfahren wehrt sich der Autoverleiher Sixt gegen die Beiträge. Die Beschwerdeführer sehen den Rundfunkbeitrag als Steuer. Für eine Steuer aber hätten die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, keine Gesetzgebungskompetenz. Denn die läge beim Bund. Außerdem rügen sie Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde – wer zwei Radios und drei Fernseher hat, muss genauso zahlen wie der, der gar nicht Radio hört und Fernsehen guckt.
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drehscheibeTipps:

  1. Die Redaktion gibt (nicht ganz ernst gemeinte) Tipps, was man mit 17,50 Euro noch alles machen könnte. Was könnte im Landkreis saniert/gebaut werden?
  2. Dazu: Umfrage unter Bürgern: Was würden Sie mit den 17,50 Euro machen?
  3. Die Redaktion rechnet aus, wie hoch der Betrag ist, der montalich im Landkreis/in der Stadt/in der Gemeinde durch die Beiträge zusammen kommt? Wie viele Haushalte bezahlen ein? Eine Grafik gibt Aufschluss.
  4. Dazu: Wozu gibt es überhaupt Rundfunkbeiträge? Erklärstück.

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