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Gericht prüft Sonderrechte der Kirche als Arbeitgeber

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Die Kirchen sind große Arbeitgeber. (Foto: Fotolia/Tiko)
Die Kirchen sind große Arbeitgeber. (Foto: Fotolia/Tiko)

Die dpa berichtet am 25. Oktober 2018: Die Klage einer Sozialpädagogin könnte die Praxis der Kirchen bei jährlich tausenden Neueinstellungen verändern: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt an diesem Donnerstag in Erfurt darüber, ob die Berlinerin diskriminiert wurde, weil sie als Konfessionslose nicht zu einem Einstellungsgespräch für ein Job-Angebot der Diakonie Deutschland eingeladen wurde. Ihr Fall, der grundsätzliche Bedeutung für den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland als Arbeitgeber hat, beschäftigte im April bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er könnte zum Präzedenzfall für eine grundsätzliche Frage werden, die in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert wird.

drehscheibeTipps:

  1. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet über den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, dem nach seiner zweiten Heirat gekündigt wurde. Hier geht es zum Artikel.
  2. Kindergärten, Pflegeheime, Schulen: Die Kirche ist ein großer Arbeitgeber. Wie sieht es da in der Region aus? Wie viele Menschen arbeiten für eine kirchliche Einrichtung? In einer Infografik listet die Redaktion alle kirchlichen Arbeitgeber und die Anzahl der Beschäftigten auf.
  3. Die Redaktion startet einen Online-Aufruf: Wer wurde bereits aufgrund seiner Konfession bei einem kirchlichen Arbeitgeber benachteiligt? Anonym erzählen die User, wie es ihnen ergangen ist.
  4. Nachgefragt bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden: Haben Kirchen eine Sonderstellung? Auf welche Rechte können sich Arbeitnehmer beziehen? Wie sollten sie im Falle einer etwaigen Benachteiligung reagieren?


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