dpa-News-Tipp

Sparkassen-Kundin kämpft um weibliche Ansprache

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Eine Klägerin setzt sich für die weibliche Ansprache in Bankformularen ein. (Foto: fotolia/visivasnc)
Eine Klägerin setzt sich für die weibliche Ansprache in Bankformularen ein. (Foto: fotolia/visivasnc)

Die dpa berichtet am 13. März 2018: Haben Frauen ein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen? Darüber urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (9 Uhr). Geklagt hat eine Sparkassen-Kundin aus dem Saarland, die die Entscheidung nach eigenen Worten „mit Lampenfieber“ von zu Hause aus verfolgt. Die Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ nicht angesprochen und pocht auf die Ansprache als „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“. Entscheidend wird sein, ob und inwiefern die Klägerin durch die unweibliche Formularsprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde.
Würde die Klägerin recht bekommen, müssten über 800 verschiedene Sparkassen-Formulare umgeschrieben werden und mehr als 1600 Kreditinstitute in Deutschland hätten ein Problem.
(...)

drehscheibeTipps:

  1. Was kostet die Umstellung der Formulare die Sparkassen in der Region? Und gab es schon einmal Beschwerden? Was machen andere Geldinstitute? Werden Kundinnen und Kunden dort auf die gleiche Weise angesprochen? Nachgefragt beim den Banken.
  2. Umfrage: Kunde/Kundin? Legen Sie wert auf die korrekte Ansprache?
  3. Ein Genderwissenschaftler erklärt den Ursprung und die Bedeutung der weiblichen und männlichen Ansprache.
  4. Pro und Contra: Zwei Redaktionsmitglieder kommentieren den Fall.

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