Freie Journalisten - Anstellung per Urteilsspruch? Hintertüren und Fallstricke

Almanach Redaktion \'97
01.01.1970
In manchen Redaktionen schlägt sich der Unterschied zwischen Freien und festangestellten Redakteuren nur in der besseren Bezahlung und Absicherung letzterer nieder. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zwar vertraglich als freie Mitarbeit bezeichnet werden, de facto aber Arbeitsverhältnisse darstellen, können Freie auf Festanstellung klagen. Prof. Dr. Udo Branahl, Spezialist für Presserecht an der Universität Dortmund, informiert, welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen. (kat)
Letzte Änderung
23.05.2002
Titel
Freie Journalisten - Anstellung per Urteilsspruch? Hintertüren und Fallstricke
In
Almanach Redaktion \'97
Am
01.01.1970
Inhalt
In manchen Redaktionen schlägt sich der Unterschied zwischen Freien und festangestellten Redakteuren nur in der besseren Bezahlung und Absicherung letzterer nieder. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zwar vertraglich als freie Mitarbeit bezeichnet werden, de facto aber Arbeitsverhältnisse darstellen, können Freie auf Festanstellung klagen. Prof. Dr. Udo Branahl, Spezialist für Presserecht an der Universität Dortmund, informiert, welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen. (kat)