Wo Kritik an ihre Grenzen stößt
Modellseminar: Wenn der Ortsvorsteher tobt - Vom Umgang mit der Kritik
01.01.1970
Kritik in Presseveröffentlichungen darf nicht zügellos sein. Rechtsanwalt Kurt Braun nennt Fallbeispiele zulässiger und unzulässiger Kritik. Dabei ist der Rahmen zulässiger Kritik weit gezogen, sofern keine Schmähkritik geübt oder Falschaussagen verbreitet werden. Erlaubt sind beispielsweise polemisierende Wendungen wie "alterndes Stadt-Fossil" in Bezug auf einen achtzigjährigen Bürgermeister. Läuft die Kritik jedoch auf eine vorsätzliche Ehrkränkung hinaus, bei der es nur um sachfernes Beschimpfen geht, wird es für Journalisten problematisch. Braun nennt auch hierfür Beispiele und gibt Anhaltspunkte für den Alltag. (VD)