Presserecht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art.5) Der Kommentar ist frei!
Drehscheiben-Magazin
01.01.1970
Kurt Braun, Rechtsanwalt und Experte für Medien- und Verlagsrecht, befaßte sich mit dem "alten" Streit um die Abgrenzung zwischen gegendarstellungsfähiger Tatsachenbehauptung und "freier" Meinungsäußerung. Er definiert anhand eines konkreten Beispiels den Begriff der Meinung und zieht in dem Zusammenhang ein Urteil des Landgerichts Freiburg in Zweifel.