Vorsicht Falle
Modellseminar : König Kunde-alles im Dienste des Lesers?
01.01.1970
Prof. Dr. Udo Branahl, Medienrechtler an der Universität Dortmund, erläutert das Gebot der Trennung von redaktionellen Beiträgen und Wirtschaftswerbung. Anhand der Vorschriften in Landespressegesetzen, im Wettbewerbsrecht und in der Zugabeverordnung nennt er die wichtigsten Eckpunkte: Kennzeichnungspflicht von Anzeigen, Verbot von Kopplungsgeschäften und Zugaben, Verbot von Schleichwerbung. Erlaubt ist in der Regel, was im Informationsinteresse des Lesers liegt. Gesetzestexte zum Thema sind beigefügt. ( VD) Marketing, Recht, Service, Wirtschaft