Ein Fall für den Presserat: Anonyme Anzeige

DREHSCHEIBE
21.02.2003
Ein Fall für den Presserat: Journalisten, die ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen, veröffentlichen keine anonymen Anzeigen bzw. Beschuldigungen. Auch dann nicht, wenn diese über eine glaubwürdige Quelle an die Zeitung herangetragen worden sind.
Letzte Änderung
10.10.2008
Titel
Ein Fall für den Presserat: Anonyme Anzeige
In
DREHSCHEIBE
Am
21.02.2003
Inhalt
Ein Fall für den Presserat: Journalisten, die ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen, veröffentlichen keine anonymen Anzeigen bzw. Beschuldigungen. Auch dann nicht, wenn diese über eine glaubwürdige Quelle an die Zeitung herangetragen worden sind.