Ein Fall für den Presserat: Anonyme Anzeige
DREHSCHEIBE
21.02.2003
Ein Fall für den Presserat: Journalisten, die ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen, veröffentlichen keine anonymen Anzeigen bzw. Beschuldigungen. Auch dann nicht, wenn diese über eine glaubwürdige Quelle an die Zeitung herangetragen worden sind.