Vom Grundgesetz geschützt: Polizei und Medien

DREHSCHEIBE
06.09.2002
Journalisten dürfen auch bei Großeinsätzen der Polizei direkt vom Ort des Geschehens berichten, wenn sie die Rettung von Menschen nicht behindern. Dorothee Bölke über Verhaltensregeln für Polizei und Medien. (HG)
Letzte Änderung
09.02.2005
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Vom Grundgesetz geschützt: Polizei und Medien
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DREHSCHEIBE
Am
06.09.2002
Inhalt
Journalisten dürfen auch bei Großeinsätzen der Polizei direkt vom Ort des Geschehens berichten, wenn sie die Rettung von Menschen nicht behindern. Dorothee Bölke über Verhaltensregeln für Polizei und Medien. (HG)