Ein fall für den Presserat: Öffentlicher Streit vorm Amtsgericht
DREHSCHEIBE
16.08.2002
Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift ?Es gibt neuen Ärger hinterm Maschendrahtzaun? über einen Nachbarschaftsstreit mit vollem Namen aller Beteiligten. Diese wenden sich an den Presserat und beschweren sich, da sie ihr Persön-lichkeitsrecht verletzt sehen. Der Beschwerdeausschuss des Presserats erklärt die Beschwerde nach Ziffer 8 des Pressekodex für begründet und spricht einen Hinweis gegen die Lokalzeitung aus. (EW/HG)