Ein Fall für den Presserat: Politische Werbung

DREHSCHEIBE
20.12.2002
Zweimal berichtet eine Lokalzeitung über einen heimischen Politiker, und in beiden Fällen flankiert eine Anzeige des betreffenden CDU-Kandidaten die Artikel. Der erste Beitrag beschäftigt sich mit der bevorstehenden Bundestagswahl und den Direktkandidaten für einen Wahlkreis im Schwäbischen. Im zweiten Artikel wird über eine Wirtschaftsmesse berichtet. In der Anzeige neben diesem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass der CDU-Kandidat während der Wirtschaftsmesse am Stand der Mittelstandsvereinigung anwesend sein wird. Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die Zeitung mit der Veröffentlichung des ersten Beitrages in Kombination mit der daneben stehenden Anzeige gegen die Ziffer 7 des Pressekodex verstoßen hat, und sprach eine Missbilligung aus. (EW/HG)
Letzte Änderung
24.10.2008
Titel
Ein Fall für den Presserat: Politische Werbung
In
DREHSCHEIBE
Am
20.12.2002
Inhalt
Zweimal berichtet eine Lokalzeitung über einen heimischen Politiker, und in beiden Fällen flankiert eine Anzeige des betreffenden CDU-Kandidaten die Artikel. Der erste Beitrag beschäftigt sich mit der bevorstehenden Bundestagswahl und den Direktkandidaten für einen Wahlkreis im Schwäbischen. Im zweiten Artikel wird über eine Wirtschaftsmesse berichtet. In der Anzeige neben diesem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass der CDU-Kandidat während der Wirtschaftsmesse am Stand der Mittelstandsvereinigung anwesend sein wird. Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die Zeitung mit der Veröffentlichung des ersten Beitrages in Kombination mit der daneben stehenden Anzeige gegen die Ziffer 7 des Pressekodex verstoßen hat, und sprach eine Missbilligung aus. (EW/HG)