Ein Fall für den Presserat: Menschenwürde eines Obdachlosen
DREHSCHEIBE
17.04.2003
Die Menschenwürde eines obdachlosen, alkoholkranken Menschen sei verletzt worden, so der Vorwurf gegen eine Zeitung, den der Presserat entschied. Menschenverachtende Formulierungen würden sich in einem unglaublichen Aufruf zum Totschlag steigern, heißt es in der Beschwerde. Dieser gab der Presserat nicht statt. Der Pressekodex sei nicht verletzt worden. Denn die Situation, in der sich der Obdachlose befinde, sei zwar zugespitzt dargestellt, aber realistisch. (tja)