Ein Fall für den Presserat: Menschenwürde eines Obdachlosen

DREHSCHEIBE
17.04.2003
Die Menschenwürde eines obdachlosen, alkoholkranken Menschen sei verletzt worden, so der Vorwurf gegen eine Zeitung, den der Presserat entschied. Menschenverachtende Formulierungen würden sich in einem unglaublichen Aufruf zum Totschlag steigern, heißt es in der Beschwerde. Dieser gab der Presserat nicht statt. Der Pressekodex sei nicht verletzt worden. Denn die Situation, in der sich der Obdachlose befinde, sei zwar zugespitzt dargestellt, aber realistisch. (tja)
Letzte Änderung
17.10.2008
Titel
Ein Fall für den Presserat: Menschenwürde eines Obdachlosen
In
DREHSCHEIBE
Am
17.04.2003
Inhalt
Die Menschenwürde eines obdachlosen, alkoholkranken Menschen sei verletzt worden, so der Vorwurf gegen eine Zeitung, den der Presserat entschied. Menschenverachtende Formulierungen würden sich in einem unglaublichen Aufruf zum Totschlag steigern, heißt es in der Beschwerde. Dieser gab der Presserat nicht statt. Der Pressekodex sei nicht verletzt worden. Denn die Situation, in der sich der Obdachlose befinde, sei zwar zugespitzt dargestellt, aber realistisch. (tja)