Ein Fall für den Presserat: Name und Beruf genannt
DREHSCHEIBE
20.06.2003
Eine Zeitung berichtet über einen esoterischen Verein und nennt dabei sowohl den Namen der Leiterin als auch anderer dort tätiger Personen. Ein Mitglied beschwert sich und fühlt sich in seinem Recht auf Datenschutz verletzt. Der Presserat sieht keine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodexes. (tja)