Zweifel an den Arztrechnungen

Mindener-Tageblatt 270597
01.01.1970
Ein privat versicherter Grundschullehrer wurde immer häufiger stutzig: Auf den Rechnungen wurden hier noch ein kleines Beraterhonorar oder da eine therapeutische Leistung abgerechnet, an die sich der Familienvater nicht erinnern konnte. Bei der Ärztekammer und seiner Beihilfestelle hieß es, dass die Gebührenordnung den Ärzten zu großen Spielraum lasse. Geprüft werden die Rechnungen von der Kassenärztliche Vereinigung. Einzelfälle sind dort durchaus schon aufgefallen und wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Die meisten Patienten bekommen nie eine Arztrechnung zu Gesicht, weshalb es kaum eine unmittelbare Kontrolle der ärztlichen Leistung und ihrer Berechnung gibt. Ärzte scheinen bisweilen der Versuchung zu erliegen, eine kleine therapeutische Leistung hier und eine Beratung dort zusätzlich zu berechnen. Allerdings haben auch Kassen-Patienten das Recht, sich die Rechnungen vorlegen zu lassen. Wenn sie die aufgeführten Leistungen als nicht zutreffend reklamieren, können die Kassen einschreiten.
Letzte Änderung
23.05.2002
Stichwort(e)
Titel
Zweifel an den Arztrechnungen
In
Mindener-Tageblatt 270597
Am
01.01.1970
Inhalt
Ein privat versicherter Grundschullehrer wurde immer häufiger stutzig: Auf den Rechnungen wurden hier noch ein kleines Beraterhonorar oder da eine therapeutische Leistung abgerechnet, an die sich der Familienvater nicht erinnern konnte. Bei der Ärztekammer und seiner Beihilfestelle hieß es, dass die Gebührenordnung den Ärzten zu großen Spielraum lasse. Geprüft werden die Rechnungen von der Kassenärztliche Vereinigung. Einzelfälle sind dort durchaus schon aufgefallen und wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Die meisten Patienten bekommen nie eine Arztrechnung zu Gesicht, weshalb es kaum eine unmittelbare Kontrolle der ärztlichen Leistung und ihrer Berechnung gibt. Ärzte scheinen bisweilen der Versuchung zu erliegen, eine kleine therapeutische Leistung hier und eine Beratung dort zusätzlich zu berechnen. Allerdings haben auch Kassen-Patienten das Recht, sich die Rechnungen vorlegen zu lassen. Wenn sie die aufgeführten Leistungen als nicht zutreffend reklamieren, können die Kassen einschreiten.