Von Schweinen, Pfeifen und Kredithaien
DREHSCHEIBE
19.12.2003
In einer Zeitungs-Glosse wurde ein stadtbekannter Mann als "Querulant" bezeichnet. Ein Strafrichter verurteilte daraufhin den verantwortlichen Redakteur wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1250 Euro. Steht ein Journalist mit einem Fuß im Gefängnis, wenn er spitze Formulierungen wählt? Scharfe Polemik ist laut Dorothee Bölke durchaus erlaubt, wenn die Sachlage Entsprechendes hergibt. (HG)