Interne Sitzung: Schweigen gilt nicht immer
DREHSCHEIBE
21.01.2005
Journalisten fragen, Bürgermeister schweigen: Über Personalentscheidungen und Beschlüsse in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen wollen Kommunen oft nichts nach außen dringen lassen. Doch für die Verweigerung solcher Auskünfte gelten enge Grenzen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) in einem wegweisenden Urteil vom 13. August 2004 erstmals festgestellt hat. Dr. Yvonne Kleinke erläutert das Urteil.