Ein Fall für den Presserat Ehrverletzender Kommentar
DREHSCHEIBE
21.01.2005
Das hätte er nicht sagen dürfen: der Presserat entschied, dass ein Journalist mit einer Formulierung in einem Kommentar zum Wahlkampf über das Ziel hinausgeschossen war. Grundlage ist wie immer der Pressekodex.